Mietbedingungen
Für die von Ihnen gebuchte Finca, Ferienwohnung, Ferienhaus, Bungalow oder Apartment gelten folgende Mietbedingungen, welche Bestandteil unserer Buchungsbestätigung sind:
Sonniges Teneriffa, S.L., wird lediglich als Vermittler zwischem dem Vermieter der Ferienunterkunft und dem Kunden tätig.
Die von uns verbindlichen anerkannten Kosten (Mietpreis zzgl. Nebenkosten, Steuern) für Ihre Urlaubsunterkunft entnehmen Sie bitte ihrer Buchungsbestätigung.
Bei vielen Objekten wird eine Endreinigung berechnet; bei einigen Objekten sind diese in den "Nebenkosten und Steuern" inbegriffen.
Wir berechnen pro Buchung und Objekt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 16 Euro.
Alle Preisangaben der angebotenen Ferienunterkünfte verstehen sich Netto inkl. 5% Igic (Impuesto General Indirecto Canario).
Erklärung Igic: Die IGIC ist die indirekte kanarische Steuer, die den Endverbrauch belastet und die Mehrwertsteuer (MwSt) der Europäischen Union ersetzt. Die Eigenschaften der IGIC ähneln denen der MwSt, obwohl sie auch beachtliche Unterschiede aufweisen. Wie kleinere Besteuerungssätze bei der IGIC, bei der der allgemeine Satz 5 % beträgt. Im Bereich der ZEC-Zone, sind die von den Firmen der ZEC-Zone untereinander durchgeführten Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen von der Besteuerung nach der IGIC befreit, wie auch der von diesen Firmen durchgeführte Import von Gütern.
In vielen Ferienhäusern liegt eine Hausordnung vor. Sofern eine solche vorliegt, können Sie diese beim Vermieter/Eigentümer vor Ort einsehen bzw. sich aushändigen lassen.
Verbrauchsmaterial, z. B. Seife, Wasch- und Spülmittel, Geschirrspülreiniger, Toilettenpapier usw. wird vom Vermieter nicht gestellt.
Mit der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 1 Woche auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Sollte diese Frist mangels Zahlung verstreichen, sind wir berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren und die Reservierung für das gebuchte Objekte aufzuheben. Die vom Kunden geleistete Anzahlung für die Reservierung versteht sich als die geleistete Vermittlungskommision.
Die Restzahlung muss, bis auf wenige Ausnahmen, in bar bei Schlüsselübergabe bezahlt werden. Einzelheiten sowie den genauen Restbetrag entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Sonniges Teneriffa, S.L. übernimmt keinerlei Verantwortung für Zahlungen des Kunden auf den Mietpreis an den Eigentümer oder einen Vertreter des Eigentümers.
Sobald Sie ihre Anreise (Flug, Überfahrt,.) gebucht haben, teilen Sie uns bitte ihre Ankunfts- und Reisedaten mit, damit wir den Vermieter/Eigentümer über ihre voraussichtliche Ankunftszeit informieren können.
Die Objekte können am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Am Tage der Abreise ist die Wohnung bzw. das Haus um 10.00 Uhr zu räumen.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von ihrer Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer entsprechenden Erklärung (Email, Fax) bzw. eine fernmündliche Übermittlung. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Diese regeln sich nach den nachfolgend genannten pauschalen Gebühren.
Die Rücktrittsgebühren für das Mietobjekt betragen:
· bis 2 Monate vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises
· bis 1 Monate vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises
· bis 3 Wochen vor Reisebeginn 70 % des Mietpreises
· bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises
· ab 2 Wochen vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises
Die als Vermittlungskommision geleistete Anzahlung kann bei Rücktritt des Kunden oder Nichtantritt der Reise nicht zurückerstattet werden.
Der Mieter ist berechtig, für die Mietzeit Ersatzpersonen zu benennen.
Für jede Buchungsänderung / Umbuchung, welche auf Wunsch des Mieters erfolgt, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 30 Euro.
Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte an den Vermieter/Eigentümer vor Ort. Sollte dies ohne Ergebnis verlaufen oder dieser nicht erreichbar sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Schäden am Mietobjekt sind unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verantwortlich für Besucher, Gäste und Personen, denen er Zutritt zum Mietobjekt gewährt.
Sonniges Teneriffa, S.L. ist nicht Eigentümerin der Ferienunterkunft und ist daher nicht verantwortlich für den Zustand, die Nutzungsmöglichkeiten oder andere örtliche Gegebenheiten. Ein berechtigter Anspruch gegen den Eigentümer auf Mietminderung wegen Mängel des Mietobjekts, berechtigt nicht zur Minderung der Vermittlungskommision. Ansprüche wegen Mängel des Mietobjekt können nur direkt gegen den Eigentümer geltend gemacht werden. Die Daten des Eigentümers können ggf. über Sonniges Teneriffa, S.L. erfragt werden.
Auf das Vertragsverhältnis gilt das Recht und der Gerichtsstand der Belegenheit des Mietobjekts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.